Hinterbliebenenrente
Der Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters ist für die Angehörigen ein schwerer Schicksalsschlag. Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie vieles regeln. Dazu kommt oft die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz. Hier hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen.
Stirbt Ihr Ehepartner, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können sie eine Waisenrente bekommen. Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, können beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen, müssen Sie beachten, dass die Rente dann wegfällt. Unter Umständen bekommen Sie dann als „Startkapital“ eine Rentenabfindung. Und seit 2002 können Ehepaare anstelle der Hinterbliebenenrente das Rentensplitting wählen.
Lebenspartner einer vor dem 1. Oktober 2017 eingetragenen Lebenspartnerschaft haben ebenfalls Anspruch auf diese Leistungen, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen – übertragen auf ihre Partnerschaft – erfüllen.
Der Text wurde aus der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" der Deutschen Rentenversicherung entnommen.