Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller oder teilweisere Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen.
Rente – bei diesem Stichwort denken die meisten an ihre Altersversorgung. Doch die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen auch während Ihres gesamten Berufslebens Sicherheit: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Selbst als Berufsanfänger sind Sie auf diese Weise geschützt.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist für diejenigen gedacht, die noch einige Stunden täglich arbeiten können. Sie ergänzt dann das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.
Und wenn Sie noch weitere Fragen haben: Kommen Sie zu einem Beratungsgespräch – ich bin für Sie da!
Der Text wurde aus der Broschüre "Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle" der Deutschen Rentenversicherung entnommen.
Vor der Antragstellung sollte geklärt werden, ob alle Versicherungszeiten im Versicherungsverlauf enthalten sind.
Eine Erwerbsminderungsrente können Sie ebenfalls nur erhalten, wenn Sie diese beantragen.
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
- Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Ihre internationale Bankkontonummer (IBAN und BIC)
- Wenn Sie Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, etc) beziehen oder bezogen haben, benötigen wir Anschrift und Aktenzeichen - oder bringen Sie einfach die Bescheide mit
- Rentenauskunft zur Prüfung, ob Ihre Versicherungszeiten vollständig sind
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder - auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner
- Nachweise über Berufsausbildungen
- Eine Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
- Die Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
- Alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
- Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
- eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten
- einen Aufstellung über die Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Wenn Bevollmächtigte da sind: schriftliche Vollmacht
- Falls Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle