Hinterbliebenenrente

  

Hinterbliebenenrente

Der Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters ist für die Angehörigen ein schwerer Schicksalsschlag. Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie vieles regeln. Dazu kommt oft die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz. Hier hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen.
Stirbt Ihr Ehepartner, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können sie eine Waisenrente bekommen. Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, können beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen, müssen Sie beachten, dass die Rente dann wegfällt. Unter Umständen bekommen Sie dann als „Startkapital“ eine Rentenabfindung. Und seit 2002 können Ehepaare anstelle der Hinterbliebenenrente das Rentensplitting wählen.

Lebenspartner einer vor dem 1. Oktober 2017 eingetragenen Lebenspartnerschaft haben ebenfalls Anspruch auf diese Leistungen, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen – übertragen auf ihre Partnerschaft – erfüllen.
 
Der Text wurde aus der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" der Deutschen Rentenversicherung entnommen.
Die Broschüre finden Sie hier
 
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
  • Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Ihre internationale Bankkontonummer (IBAN und BIC)
  • Wenn Sie Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, etc) beziehen oder bezogen haben, benötigen wir Anschrift und Aktenzeichen - oder bringen Sie einfach die Bescheide mit
  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder - auch bei Vätern wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner
  • Nachweise über Berufsausbildungen
  • einen Aufstellung über die Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Wenn Bevollmächtigte da sind: schriftliche Vollmacht
  • Falls Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
Witwenrente
  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • Heiratsurkunde
  • Angaben zu Ihren Einkünften
  • letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen (wurde noch keine Rente bezogen: alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer)
Erziehungsrente
  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • Heiratsurkunde
  • Angaben zu Ihren Einkünften
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft
Waisenrente
  • Sterbeurkunde des Elternteils
  • Geburtsurkunde der Waise
  • bei Waisen über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung über das freiwillige soziale beziehungsweise ökologiesche Jahr oder Bescheinigung über den; sofern Sie einen Wehr- oder Zivildienst absolviert haben, auch die Dienstzeitbescheinigung
  • Versicherungsnummer der Waise (falls vorhanden)
 
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